Bereits in der Vorplanungsphase wird sichergestellt, dass die Nutzung und der Betrieb des Gebäudes dauerhaft die Sicherheit
gewährleisten kann und die Durchführung wirtschaftlich realisierbar ist. Die Struktur des Brandschutzes wird in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz unterteil.

Struktur des Brandschutzes

Für die vielfätigen Ausführungen im Bauwesen ist der bauliche Brandschutz relevant. Somit sollen die Schutzziel der Musterbauordnung bzw. Landesbauverordnung NRW erfüllt werden. Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wird in der DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ geregelt.

Die brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen erfolgt nach Feuerwiderstandsklassen. Die Klassifizierung wird durch geregelte Brandversuche mit einem genormten Brand nach DIN 4102 erfasst.

Feuerwiderstandsklassen mit Bennenung und Dauer

Das Brandverhalten von Baustoffen wird durch die DIN 4102-1 in nichtbrennbare Baustoffe (A) und brennbare Baustoffe (B) unterteilt. Innerhalb dieser Unterteilung wird weiter unterschieden. Durch das krisallin gebundene Wasser in der Trockenbauplatte verdampft das Wasser bei Hitzeeinwirkung und hat damit ein Kühleffekt auf die ganze Konstruktion. In der Baustoffklasse A sind Trockenbauplatten nichtbrennbar und die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse wird mit einem nichtbrennbaren Glasfaservlies erfüllt.

Gleichzeitig ist im deutschen Baurecht eine europäische Norm für die Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten eingeführt. Somit soll durch die DIN EN 13501 eine europaweite einheitliche Anforderungen für brandschutztechnische Bauteile bestehen.

Die Systeme von führenden Herstellern sind zertifiziert und geprüft, damit können wir auf wirtschaftliche, vielfältige und leistungsfähige Systemkonstruktionen zurückgreifen und die geforderten Anforderungen für ihr bauliches Objekt erfüllen.

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